Förderungen Sanierung

Finanzielle Unterstützung, mit der Sie Ihre Immobilie günstiger auf den neuesten Stand bringen

Wenn Sie eine Immobilie besitzen und diese energieeffizient sanieren möchten, gibt es Förderprogramme, die Sie bei der Finanzierung unterstützen. Dadurch fallen Ihnen die Investitionen leichter. Die energetische Sanierung lohnt sich aber so oder so: Sie senkt Ihre laufenden Betriebskosten deutlich und trägt neben weiteren Modernisierungsmaßnahmen zum Erhalt der Bausubstanz bei.

Die folgenden Informationen bieten Ihnen einen Überblick zum Förderangebot, haben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auch kann es kurzfristig zu Änderungen kommen. Bitte informieren Sie sich deshalb immer auch tagesaktuell auf der Website des jeweiligen Fördergebers, bevor Sie einen Finanzierungsplan aufstellen.

Erkundigen Sie sich ebenfalls, ob Ihre Kommune eigene Förderprogramme anbietet, die Sie für Ihr Vorhaben nutzen können.
 

Welche Förderungen gibt es?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – bündelt seit 2021 Förderungen zu Energieeffizienz und erneuerbaren Energien. Die aktuellen Förderbedingungen sind seit 29.12.2023 in Kraft.

Über die BEG können sowohl umfassende Sanierung von Gebäuden zu sogenannten Effizienzhäusern bei Wohngebäuden (BEG WG) und Effizienzgebäuden bei Nichtwohngebäuden (BEG NWG) als auch Einzelmaßnahmen (BEG EM) gefördert werden.

Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es zusätzlich eine Unterstützung durch das WEG-Modernisierungsprogramm der BayernLabo. Das Programm fördert unter anderem bauliche Maßnahmen, die nach den Richtlinien des BEG in der jeweils geltenden Fassung förderfähig sind.
 

So werden Einzelmaßnahmen in der Sanierung gefördert

Das Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen für Wohngebäude (BEG – EM) deckt eine Vielzahl von Maßnahmen ab: rund um die Gebäudehülle, die Anlagentechnik, die Heizungsoptimierung, die Heiztechnik sowie den Anschluss ans Wärmenetz. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die geförderten Effizienzmaßnahmen, die Fördersätze und sonstigen Bedingungen. 

 

BEG – EM für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung

Für die in der Tabelle aufgeführten Maßnahmen erhalten Sie eine Zuschussförderung. Die Förderanträge stellen Sie bei der BAFA. Weitere Informationen zu den Fördermaßnahmen und Bedingungen sowie für die Antragstellung finden Sie hier.

 

 

BEG – EM für Heizungstechnik und den Anschluss ans Wärmenetz

Die Tabelle zeigt Ihnen die Maßnahmen, für die Sie eine Zuschussförderung bei der KfW als KfW-Zuschuss 458 beantragen können. Informationen dazu finden Sie unter anderem im Eckpunktepapier zum BEG – EM des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Weitere Informationen, auch zur Antragsstellung finden Sie hier.

 

 


BEG – EM für Fachplanung, Baubegleitung und Ergänzungskredit

In Zusammenhang mit den oben aufgeführten Sanierungsmaßnahmen aus dem Förderprogramm BEG – EM können Sie auch die Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung beantragen. Zudem helfen Ergänzungskredite bei der Finanzierung Ihres Vorhabens.

Für die in der Tabelle aufgeführten Maßnahmen gibt es eine Zuschussförderung. Die Förderanträge stellen Sie direkt bei der BAFA. Voraussetzung ist, dass Sie eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten einbinden. Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der dena (Deutsche Energie-Agentur).

Zusätzlich bietet die KfW für die bezuschussten Einzelmaßnahmen aus der BEG – EM noch die Möglichkeit der Beantragung von Ergänzungskrediten als KfW-Kredite 358, 359 an.

Weitere Informationen auch zur Antragstellung finden Sie unter Fachplanung und Baubegleitung bzw. BEG-EM Ergänzungskredite Wohngebäude.

 

Auch bei einer Wohnungssanierung können Sie von der Förderung profitieren

Auch als Eigentümerin oder Eigentümer bestehender Mehrfamilienhäuser sowie als Wohnungseigentümergemeinschaft steht Ihnen die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen für Wohngebäude prinzipiell zur Verfügung. Informationen rund um die Förderung finden Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimachutz
 

So wird die Sanierung zum Effizienzhaus gefördert

Wenn Sie ein bestehendes Wohngebäude zu einem Effizienzhaus sanieren oder ein frisch saniertes Effizienzhaus kaufen möchten, können Sie über das Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude (BEG WG) einen Kredit mit Tilgungszuschuss beantragen.

Der Begriff „Effizienzhaus“ beschreibt dabei unterschiedliche technische Standards, die der Förderung zugrunde liegen. Dabei werden 10 Förderstufen vom Effizienzhaus 40 EE als höchste Anforderungsstufe bis zum Effizienzhaus Denkmal mit den niedrigsten Anforderungen unterschieden. Je höher der erreichte Standard oder der Aufwand bei der Sanierung ist, desto besser sind die Förderkonditionen bzw. desto höher ist auch der Förderumfang.

 

Ihre Vorteile:

  • Zwischen 5 und 25 % Tilgungszuschuss
  • Kreditbeträge zwischen 120.000 Euro und 150.000 Euro pro Wohneinheit
  • Günstige Zinssätze

Zudem können Sie auch eine Förderung der Baubegleitung beantragen. Dies setzt voraus, dass Sie dazu eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten aus der Expertenliste der dena (Deutsche Energie-Agentur) beauftragen.

Auch die akustische Fachplanung und die Nachhaltigkeitszertifizierung können über die Baubegleitung gefördert werden.

Eine Übersicht über die Förderkonditionen bietet Ihnen folgende Tabelle. Den KfW-Kredit 261 beantragen Sie direkt über die KfW. Weitere Informationen auch zur Antragsstellung finden Sie ebenfalls bei der KfW

 


 

Angebote der BayernLabo speziell für Eigentümergemeinschaften

Die BayernLabo stellt mit ihrem WEG-Modernisierungsprogramm zinsgünstige Verbandskredite speziell für Wohnungseigentümergemeinschaften bereit.

Gefördert werden allgemein bauliche Maßnahmen zur energetischen Modernisierung, Erneuerung und Instandsetzung sowie zur barrierearmen und barrierefreien Anpassung ihres Gemeinschaftseigentums. Zudem werden speziell auch bauliche Maßnahmen, die nach den Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) oder Einzelmaßnahmen (BEG EM) – in der jeweils geltenden Fassung förderfähig sind, gefördert.

Voraussetzungen sind, dass das Gebäude mindestens 15 Jahre oder bei Maßnahmen nach BEG WG und BEG EM 5 Jahre alt ist und es mindestens drei Wohnungen beinhaltet.

Ihre Vorteile des WEG-Modernisierungsprogramms:

  • Zinsgünstiger Verbandskredit 
  • Für bis zu 85 % der förderfähigen Gesamtkosten.
  • Ohne dingliche Sicherung (wie Grundschuld oder Hypothek)
  • Keine Bonitätsprüfung (lediglich, wenn es Wohnungseigentümer gibt, die mehr als ein Drittel der Miteigentumsanteile an der Wohnungseigentümergemeinschaft besitzen, ist eine Bonitätsprüfung dieser Eigentümer erforderlich)

Weitere Informationen auch zur Antragsstellung finden Sie bei der BayernLabo.
 

Neubau oder Kauf statt Sanierung?

Wenn Sie Ihr Gebäude neu bauen oder ein Eigenheim kaufen, finden Sie dazu Informationen auf dieser Website unter Informationen Förderungen Kauf/Neubau.